Ablauf & Kosten

Ablauf

Zunächst vereinbaren wir ein Erstgespräch. Dieses dient dazu, sich Kennenzulernen, über Ihr Anliegen zu sprechen, Fragen Ihrerseits zu klären und eine Indikation für eine Verhaltenstherapie abzuklären. Bei einer Psychotherapie finden im Anschluss bis zu fünf probatorische Sitzungen (Probesitzungen) statt. Im Mittelpunkt steht hierbei unser gegenseitiges Kennenlernen, eine ausführliche Diagnostik und die Erhebung wichtiger biografischer Daten. Gemeinsam wird dann ein individueller Behandlungsplan erstellt, und die Antragsstellung erfolgt. Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und werden anfangs in wöchentlicher Frequenz und später dann in größeren Abständen durchgeführt.

Kosten

Die Kosten für die Therapie richten sich in der Regel nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit. Sie brauchen keine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Nach der Anamneseerhebung und der Diagnostik wird vom Therapeuten ein Therapieantrag an die Krankenkasse versendet. Sobald die Bewilligung erteilt ist, kann die reguläre Therapie begonnen werden.

Privatpatient- und BeihilfepatentInnen

Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Eine Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Therapie durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten durchgeführt wird. Da ich eine Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin besitze, ist diese Bedingung bei mir erfüllt. Setzen Sie sich am besten vor dem Erstgespräch mit Ihrer Krankenkasse und/oder Beihilfe in Verbindung, um die Kostenübernahme zu klären. In den meisten Fällen schickt Ihnen Ihre Krankenkasse/Beihilfe Formulare zu, die Sie zur Therapie mitbringen.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst übernehmen, z.B. weil Sie lange Wartezeiten vermeiden bzw. überbrücken oder verhindern möchten, dass Ihre Diagnose der Krankenkasse mitgeteilt wird.